Gesetzesgrundlage:
DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
§ 22 Abs. (2) „Notfallmaßnahmen“
ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Abs. 6.2 „Brandschutzhelfer“
Inhalte der Schulung:
THEORIE:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Brandschutzordnung (evtl. Änderungen)
- Alarmierungswege und -mittel
- Sicherheitskennzeichnungen und Fluchtwege (Änderungen und Erfahrungsaustausch)
- Brandklassen
- Funktionsweise und Handhabung von verschiedenen Feuerlöschmitteln
- Gefahren durch Brände
PRAXIS:
- Handhabung und Funktion von Feuerlöschmitteln
- Realitätsnahe Übungen mit Feuerlöscher, z. B. Brandsimulator Papierkorbbrand, Spraydosenexplosion
DAUER:
ca. 4 Stunden (empfohlen jährlich)
ORT:
Wir bringen die Schulung zu Ihnen!
Oder sie findet in unseren eigenen Schulungsräumen in statt (maximale Teilnehmerzahl: 16).
SPRACHEN:
Wir bieten die Schulung in Deutsch und Englisch an.
Teilnahmebescheinigung:
Im Anschluss der Wiederholungsausbildung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.